Außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer

Ausserordentliche Kündigung durch Mitarbeiter

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen über die außerordentliche (sofortige) Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. auch Kündigung genannt (in Deutschland: außerordentliche Kündigung). Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende. eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Mitarbeiter. Ausserordentliche Kündigung durch Mitarbeiter.

Kündigung ohne Kündigung durch den Auftraggeber

Der Dienstgeber kann das Dienstverhältnis aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses muss für ihn unangemessen sein (Art. 337 OR). Bei unberechtigter Kündigung ist nicht nur das Gehalt bis zum Fristablauf geschuldet, sondern auch eine Abfindung, die maximal sechs Monatsgehälter beträgt (Art. 337c OR).

Der Arbeitnehmer kann das Anstellungsverhältnis aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses muss für ihn unangemessen sein (Art. 337 OR). Nimmt der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis nicht ohne triftigen Anlass auf oder kündigt er ohne triftigen Anlass, kann der Dienstgeber ein Viertels des monatlichen Gehalts als Entschädigung verlangen.

Die Forderung muss innerhalb von 30 Tagen durch gerichtliche Schritte oder Inkasso erhoben werden (Art. 337 d OR).

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch die Mitarbeiter - Schadenersatz?

Die Frist beträgt sechs Monate zum Ende des Quartals. Wenn ich ein sehr attraktives Übernahmeangebot von einem anderen Anbieter habe und mein bestehendes Geschäft so bald wie möglich verlasse (Eine einvernehmliche Regelung mit meinem Auftraggeber zur Kündigung ist meiner Meinung nach nicht möglich). Wie kann ich meinen Anstellungsvertrag kündigen (oder mit einer Frist von 4 Wochen) und meinen neuen Arbeitsplatz annehmen?

Ist es möglich, dass mich mein jetziger Auftraggeber verklagt? Was gibt es sonst noch für "elegantere" Ausstiegsmöglichkeiten? Prinzipiell sind die vertraglichen Regelungen, einschließlich der Arbeitsverträge, einzuhalten. Sollten die einschlägigen Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag gültig sein, an denen ich hier keinen Zweifel habe, müssen Sie auch die reguläre Frist einhalten.

Die außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn Sie einen (wirklich) wesentlichen Anlass haben, der es Ihnen nicht zumutbar macht, auf die reguläre Frist zu warten. Bei Vorliegen eines wesentlichen Grundes müssen Sie eventuell auch Ihren Auftraggeber warnen. Bei einer fristlosen Kündigung ohne triftigen Grund und bei Nichterfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten kann Ihr Dienstgeber dies vor Gericht festsetzen und in der Folge, falls ihm durch Ihre erfolglose Kündigung ein Vermögensschaden entstanden ist, z.B. weil der Kunde herausspringt oder er Umsätze verpasst, die er in der verbleibenden Zeit über Sie getätigt hätte (aber hier stellt sich die Frage, wie rasch Sie austauschbar wären) usw., etc.

und hier aber auch das Entgelt, das er Ihnen dann nicht mehr zu bezahlen hat, abzuziehen ist, weil er sich diesen Aufwand dementsprechend spart, kann er natürlich auch diesen Schadensersatz gegen Sie durchsetzen, wodurch er den wirklichen Schadensersatz nachzuweisen hat. Der einzige wirklich schicke Ausweg für Sie, um ohne Schäden aus Ihrem Arbeitsverhältnis herauszukommen - denn Sie wollen ja einmal eine Arbeitsbestätigung von Ihrem Vorgesetzten.

ist ein Abfindungsvertrag mit Ihrem Auftraggeber - in der Regel lässt ein Auftraggeber einen Arbeitnehmer, der nicht mehr für ihn tätig sein will, so dass die Möglichkeit einer halbherzigen und schlechten Tätigkeit so schnell wie möglich eintritt.

Übrigens möchte ich darauf verweisen, dass in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Seite zunächst ihre eigenen Rechtskosten übernimmt (bei Bedarf kann natürlich eine Rechtsschutzversicherung erforderlich sein), und zwar ungeachtet des Endergebnisses des Verfahrens.

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