Einigungsgebühr Gegenstandswert

Abwicklungsgebühr Positionswert

Der Wert des Objekts kann in der linken Spalte von oben nach unten abgelesen werden. Die Scheidungskosten richten sich nach dem Wert der Sache. Nimmt ein Rechtsanwalt an der Abwicklung der Parteien teil, wird eine Vergleichsgebühr fällig. Die Objektwerte für die Eini.

Anwalts-Flatrate

Es wurden der Gesellschaft rund 95 T?, der Eigenmittelanteil 42 T? in Rechnung gestellt. Ich habe dann einen Rechtsanwalt engagiert, der mit der Hausbank kommunizierte und statt der versprochenen 50.000 ? 70.000 ? auszahlte.

Danach gab er mir eine Faktura über einen Objektwert von 70 T mit einem Zinssatz von 1,6 über 2.132,80 Euro rein und wir unterhielten uns mit der Hausbank ohne Rechtsanwalt und einigten uns über seine Ausgaben, dass sie geteilt werden sollten, um die weitere Geschäftsverbindung nicht zu beeinträchtigen.

Nun verlangt der Rechtsanwalt auch eine Vergleichsgebühr. Daraus resultiert ein Honoraranspruch von 5.410,80 Euro netto - nicht nur 3.625,30 Euro, wie in der Kostennote angegeben und schon gar nicht in einer Summe von 2.152,80 Euro netto. 4.

Kann er die Abwicklungsgebühr - mit diesem Wert des Objektes -, die sich nur auf die Kostenübernahme bezieht, wirklich begleichen? Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen keine Vergleichsgebühr für die Verhandlung und Vereinbarung mit der Hausbank in Rechnung stellen, da er - nach Ihren Informationen - nicht mitarbeitete.

Es ist möglich, dass diesbezüglich eine Vereinbarung erzielt wurde. Bei einem Streitwert von ca. 50000 und einer Auszahlung von 70.000 Euro ergibt sich kein Objektwert von ca. 100.000 Euro. Tatsächlich wurden die 20 T von der Hausbank sogar noch mehr ausbezahlt, da sie ja eingesehen hatten, dass sie einen Irrtum begangen hatten. Um die Refinanzierung nicht zu beeinträchtigen, haben wir nur die Anwaltskosten vereinbart.

Der Rechtsanwalt war entschlossen, uns zu einem Verfahren zu zwingen und will uns nun mit unbegründeten Behauptungen unschädlich machen. Das Honorar beträgt nun brutto 2.152,80 ?. Ist es sinnvoll, auf einer modifizierten Abrechnung (GGW 50T?) zu beharren oder sollte dies den eigenen Geräten überlassen werden?

Sollte der Rechtsanwalt den hohen Preis verlangen, werde ich Sie anweisen. Diese 20 T wurden von der Hausbank sogar auf freiwilliger Basis mehr ausbezahlt. Um die Refinanzierung nicht zu beeinträchtigen, haben wir nur die Anwaltskosten vereinbart. Der Rechtsanwalt war entschlossen, uns zu einem Verfahren zu zwingen und will uns nun mit unbegründeten Behauptungen unschädlich machen.

Das Honorar beträgt nun brutto 2.152,80 ?. Ist es sinnvoll, auf einer modifizierten Abrechnung (GGW 50T?) zu beharren oder sollte dies den eigenen Geräten überlassen werden? Sollte der Rechtsanwalt den hohen Preis verlangen, werde ich Sie anweisen. Bereits der Objektwert von 70.000 ist korrekt.

So viel hat der Rechtsanwalt für Sie bekommen. Hatte Ihr Rechtsanwalt Ihnen geholfen? Inwiefern war der Rechtsanwalt nachvollziehbar? War die Anwältin nett? Würden Sie diesen Rechtsanwalt weiterempfehlen? "Aussage des Anwalts:

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