Krankmeldung Trotz Krankengeld

Lohnfortzahlung trotz Krankengeld

Du hast Anspruch auf Krankengeld. Bleibt die Krankheit bestehen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Versicherten sollten Unterbrechungen im Falle eines langfristigen Krankenstandes vermeiden, damit der Anspruch auf Krankengeld nicht erlischt. Fortgesetzt zu Kann ein Anspruch auf Krankengeld trotz Kündigung bestehen? Was kostet mein Krankengeld als Angestellter?

Krankenstand trotz Krankengeldabzug

Der Arbeitnehmer erhält von seinem Dienstgeber im Krankheitsfalle bis zu 6 Arbeitswochen Lohnfortzahlung. In dieser Zeit muss er die Bescheinigung "Gelbe Karte" über die Arbeitsunfähigkeit bis zum vierten Tag vorlegen. Am Ende dieser 6 Schwangerschaftswochen bezahlt die Krankenversicherung in der Regel das Krankengeld. Das " gelbe Licht " wird von den Ärzten nicht mehr ausgegeben. Dennoch benötigen viele Unternehmer noch immer den Beweis der Arbeitsunfähigkeit.

Es ist daher in der betrieblichen Praxis nicht ungewöhnlich, dass Unternehmer auch nach dem Ende der Lohnfortzahlung ein ärztliches Attest einfordern. Das " gelbe Leuchten " des Arztes existiert jedoch nicht mehr, der Mitarbeiter muss dann eine Bestätigung seines Arztes anfordern. Dieses Zertifikat muss jedoch vom Auftraggeber bezahlt werden!

Daher können Sie von Ihrem Dienstherrn eine Rückerstattung beantragen, wenn Sie für diese von Ihrem Arzt ausgestellten Zeugnisse etwas ausgeben. Denn Ihr Auftraggeber benötigt diese Zertifikate. Hinweis: Informieren Sie Ihren Auftraggeber, dass die Zertifikate nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung bares Geld gekostet haben. In manchen Fällen benötigen die Unternehmer auch Krankenversicherungsnachweise für das bezahlte Krankengeld.

Weil es auch klar ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt.

Die Arbeitgeberin passt auf: Seit 2016 "gelbes Leuchten" auch bei Lohnfortzahlung!

Jedermann weiß, mit welchem ärztlichen Attest der Doktor die Erwerbsunfähigkeit eines Mitarbeiters bescheinigt. Dieses Zeugnis der Erwerbsunfähigkeit wird auch als "gelbes Leuchten" oder kurz "AUB" bezeichne. Doch immer wieder gibt es Probleme mit dem lückenlosen Arbeitsunfähigkeitsnachweis. Der Arbeiter als Kranker leidet mehr in den Fabriken der Buerokratie.

Das soll sich nun mit der geänderten Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung aendern. Zuvor hatten die Mediziner dem Auftraggeber und der Krankenversicherung während der Dauer der Lohnabrechnung durch den Auftraggeber Arbeitsunfähigkeitsnachweise ausgestellt. Der Mitarbeiter bekommt nach Erlöschen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung Krankengeld und in der Regel nur noch einen "Einzahlungsschein" für die Krankenversicherung.

Allerdings muss der Mitarbeiter seinem Dienstgeber auch während der Dauer des Krankengeldbezuges weiter vorweisen. Zur Erfüllung der Beweispflicht des Arbeitnehmers wird von vielen Ärzten neben einem Einzahlungsschein für die Krankenversicherung nach wie vor eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit des Arbeitgebers ausgestellt. Die anderen geben dem Betroffenen eine teilweise verdunkelte Abschrift des Auszahlungsbelegs als Auszahlungsbeleg.

Die Einzahlungsscheine sind ebenfalls seit einiger Zeit Gegenstand der Diskussion, da sie für jede Kasse individuell gestaltet sind und oft zu spät verschickt werden oder zu Schwierigkeiten beim Bezug von Krankengeld Anlass geben. Für den Krankenstand gibt es ab dem ersten Januar 2016 nur noch ein einziges Formblatt, und zwar die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. In die " gelbe Notiz " ist der frühere "Einzahlungsschein" für Krankengeld einbegriffen.

Das bedeutet, dass die Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit in Zukunft für die ganze Zeit der Erwerbsunfähigkeit, d.h. auch nach Beendigung der Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber, erteilt wird. Der neue, geänderte Arbeitsunfähigkeitsnachweis wird zukünftig vier statt drei Blatt haben. Zusätzlich zum behandelnden Arzt, den Krankenkassen und dem Auftraggeber bekommt der Kranke eine Kopie. Mediziner, Patientinnen und Unternehmer sollten diesen lange fälligen Arbeitsschritt begrüssen.

Das neue Arbeitsunfähigkeitszeugnis kann bereits auf der Internetseite der AOK nachgelesen werden.

Mehr zum Thema