Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Getty Images
Warnung Getty ImagesDie GETTY IMAGES ABMAHNUNG - IT-Kanzlei
Bei einer Warnung von Getty Images in der Mailbox gibt es eine Menge Aufregung. In vielen Agenturen wird heute mit Hilfe spezieller Computerprogramme weitestgehend automatisch im Netz nach Fotos aus der eigenen Bilderdatenbank gesucht und bei einem Auftreffen gewarnt. In der Regel gibt Getty Images den Auftrag an eine Fachkanzlei wie Waldorf-Frommer; gelegentlich geht Getty Images selbst gegen die vermeintlichen Urheberrechtsverstöße vor.
Bei Bildwarnungen betragen die Anforderungen oft 1000 bis 1500 EUR. Wird von der Agentur keine Kanzlei mit der Abmahnung betraut, geht es um die reine Schadenersatzleistung, ohne dass Anwaltshonorare in diesem Umfang enthalten sind. Ist die Kanzlei Waldorf-Frommer bereits mandatiert, werden auch Anwaltshonorare berechnet. Es ist offensichtlich, dass der Anspruch durch die Beteiligung einer Kanzlei deutlich zunimmt, da nun auch die Anwaltshonorare geltend gemacht werden.
In der Regel betragen die Ansprüche nach Beteiligung einer Anwaltskanzlei ca. 1000 bis 2500 EUR. Ein gesetzlicher Kern der Bildwarnungen ist ein sogenannter einstweiliger Rechtsschutz, so dass den Warnungen immer eine präfabrizierte Erklärung des einstweiligen Rechtsschutzes beigelegt ist. Natürlich sollte man diese beiliegende Versäumniserklärung nicht unkontrolliert unterzeichnen, da sie in der Regel für die gemahnte Person nachteilige rechtliche Bestimmungen beinhaltet.
Viele Bildwarnungen von Getty Images haben wir bereits verarbeitet. Durch die gerichtliche Festlegung eines Streitwertes pro Foto (Stockfoto) für die Unterlassungspflicht in einem Wert von 6000 bis 10000 EUR existiert bei einem fehlerhaften Verfahren ein wesentliches Prozeßkostenrisiko. Nur durch eine Abmahnung mit ausreichenden Strafen fällt der strittige Betrag und damit auch das Restkostenrisiko auf ein vertretbares Niveau.
Im Falle von Bildwarnungen von Getty Images sind die Beweise in der Regel verhältnismäßig klar, so dass es in der Regel empfehlenswert ist, eine geänderte Abmahnung zu unterbreiten. Lediglich wenn es sich bei dem in der Warnung angesprochenen Foto um "User Generated Content" bzw. um Inhalte handeln sollte, die ein Nutzer der Website beigefügt hat, übernimmt der Betreiber der Website keine direkte Haftung.
Erfahrungsgemäß ist es durchaus möglich, die Anforderungen deutlich zu reduzieren, so dass es sich lohnt, Gespräche mit der Fotoagentur aufzusetzen. Wenn Sie auch eine Warnung von einer Fotoagentur bekommen haben, können Sie das folgende Kontaktformular verwenden, um Ihre Warnung an uns hochzuladen, Sie bekommen dann einen kostenlosen Callback und eine Erstbewertung.