Fristlose Kündigung Betriebsrat

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Betriebsrat

Auch in dringenden Fällen (fristlose Kündigung) ist der Betriebsrat stets vor der Kündigung zu konsultieren. Konfidenzintervall, Kündigung ohne Vorankündigung kann zulässig sein. Beendigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Datenmanipulation rechtmäßig. Die LAG Schl-Holstein: fristlose Kündigung trotz Weitergabe von Unterlagen an den Betriebsrat der Schwestergesellschaft.

Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und der Betriebsrat: Das ist so!

Ungeachtet dessen, warum im Arbeitsgesetz eine fristlose Kündigung verkündet wurde, kommt dem Betriebsrat bei Entlassungen immer eine Sonderstellung zu. Eine fristlose Kündigung erfordert in der Regel einen Betriebsrat - sofern dieser in einem Betrieb besteht. Letzterer muss vor einer Kündigung konsultiert und um seine Stellungnahme ersucht werden.

Dabei ist es von Bedeutung, dass dies nicht nur für fristlose Mitteilungen, sondern auch für gewöhnliche Beendigungen zutrifft. Aber was kann geschehen, wenn dieser Arbeitsschritt vor der Kündigung unterbleibt? Weshalb ist die Stellungnahme des Betriebsrates so bedeutsam? Wie sieht es aus, wenn ein Mitglied des Betriebsrates abberufen wird? Kann ein Betriebsrat verschiedene Rechte auf ordentlichen und fristlosen Austritt haben?

Kurzum: Was ist ein Betriebsrat? Bei einem Betriebsrat geht es vor allem darum, die Rechte der Beschäftigten weiter zu schützen. Bei operativen Entscheiden hat er ein erhebliches Gewicht. Es handelt sich zum Beispiel um eine Konsultationspflicht des Betriebsrates, bevor neue Beschäftigte angestellt oder bestehende entlassen werden.

Um den Betriebsräten durch ihre Beschlüsse keine Benachteiligungen zuzufügen, unterliegen sie einem speziellen Kündigungsschutz. Im BetrVG sind alle wesentlichen rechtlichen Vorschriften zur Betriebsratsfunktion festgelegt. Wie wichtig ist der Betriebsrat für eine fristlose Kündigung? Im § 102 Abs. 1 BetrVG wird darauf hingewiesen, dass vor einer Entlassung immer ein Betriebsrat gehört werden muss.

Es ist unerheblich, ob die Kündigung "normal" oder fristlos erfolgt. Der Betriebsrat hat jeweils ein Mitbestimmungsrecht und eventuell auch ein spezielles Einspruchsrecht, das den Kündigungswille eines Unternehmers sehr verkomplizieren und erweitern kann. Der Betriebsrat ist daher bei den nachfolgenden Kündigungen immer vorab zu konsultieren:

Zuerst erklärt der Unternehmer den Betriebsräten, warum sie entlassen werden sollten. Der Betriebsrat bezieht dann eine Stellungnahme dazu. Für die unterschiedlichen Kündigungsformen bestehen jedoch leicht abweichende Rechte: Bei ordentlicher Kündigung kann sich der Betriebsrat eine ganze Weile Zeit für eine Stellungnahme aufhalten. Gegen die Kündigung kann er Einspruch erheben. Im Falle einer ausserordentlichen Entlassung von "normalen" Mitarbeitern kann er sich nur drei Tage Zeit für seine Entscheidungsfindung lassen.

Im Falle von Sonderentlassungen von Betriebsratsmitgliedern hat der Betriebsrat ein vollwertiges Votum. Lehnt er die Entlassung ab oder erklärt er sich letztlich nicht damit einverstanden, muss der Auftraggeber mit der Entlassung das Gericht anrufen. Die fristlose Kündigung gehört zur zweiten oder dritten Gruppe, daher finden auch die einschlägigen Bestimmungen Anwendung.

Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter, der nicht dem Betriebsrat angehört, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen werden soll. In diesem Fall gilt eine Zeitspanne von drei Tagen, bevor der Betriebsrat seine Entscheidungen bekannt geben muss. Ein außerordentliches, fristloses Kündigen, ohne den Betriebsrat um Stellungnahme zu bitten, ist daher nicht statthaft.

Kommt ein Unternehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erlischt die Kündigung. Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist, wie bereits gesagt, etwas schwieriger - insbesondere dann, wenn die fristlose Kündigung nicht vom Betriebsrat genehmigt wird: Es muss ein wesentlicher Kündigungsgrund seitens des Unternehmers vorliegen - im Sinne des § 626 BGB.

Die Anhörung des Betriebsrats muss frühzeitig, d.h. vor der Kündigung, stattfinden. Der Auftraggeber muss den jeweiligen Grund für die fristlose Kündigung angeben. Eine fristlose Kündigung kann gemäß 103 BetrVG nicht ohne Einwilligung des Betriebsrats stattfinden. Wichtiger Hinweis: Das betreffende Mitglied des Betriebsrats ist während des ganzen Konsultationsprozesses nicht dabei. Erteilt der Betriebsrat seine Einwilligung zu der Kündigung nicht fristlos, muss der Unternehmer das für ihn örtlich und sachlich kompetente Gericht anrufen.

Er beantragte die so genannte "Ersetzung der Betriebsratsbewilligung". Die fristlose Kündigung wird in der Praxis nach eingehender Überprüfung vom Bundesarbeitsgericht in der Regel für rechtsverbindlich befunden, wenn sie begründet ist.

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