Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Gewinnspiel Email
Wettbewerbs-E-MailE-Mail-Gewinnspiel: Kundengewinnung bei WEB.DE und GRX
Als einer von max. sechs Exklusivsponsoren des Wettbewerbs in einem familiären Rahmen nutzen Sie die besonders hohe Newsletter-Affinität der Teilnehmenden. Kundengewinnung bei den Wettbewerben bei WEB.DE und GRX. In den Newslettern von FreeMail werden die Wettbewerbe auf den WEB.DE- und GMX-Portalen mehrmals ausgeschrieben. Indem der Benutzer am Wettbewerb teilnimmt und die Seite mit dem Formular ausfüllt, gibt er seine Einwilligung ( "opt-in"), um weitere Information von den eingebundenen Förderern zu erhalten.
Zusätzlich zum oben genannten Onlinewettbewerb können Sie zusätzliche Premium-Leads z. B. für Testabonnements über die Lead Competition Co-Registrierung oder die Lead Competition Danksagung zur Kundengewinnung erzeugen. Bei der Konzeption und Umsetzung Ihres Wettbewerbs-Sponsorings unterstützen Sie unsere Fachleute dabei. Ein Wettbewerb findet acht Mal im Jahr auf WEB.DE und/oder auf GMX statt.
Ihr Vorteil für den Spitzenwettbewerb auf einen Blick: Neukundengewinnung über die starke Kommunikationsmarke WEB.DE und GR. Ausschließlichkeit durch max. sechs Förderer pro Online-Wettbewerb.
Internet-Recht: Die 15 häufigste Irrtümer bei Lotterien, Wettbewerben und Lotterien 2.
Gemäß 4 Nr. 6 UWG sind die Bedingungen für die Teilnahme an Wettbewerben oder Verlosungen "klar und eindeutig" anzugeben. Dabei geht es nicht nur um den Fall, dass die Beteiligten durch Fehlinformationen irregeführt werden. Dazu gehören auch solche Situationen, in denen die Teilnehmenden nicht über die wesentlichen Aspekte informiert sind. Datum für die Ziehung der Preise / Ziehung der Sieger.
Wenn Sie häufig Wettbewerbe veranstalten, ist es sinnvoll, die sich wiederholenden Bedingungen der Teilnahme in die Allgemeinen Bedingungen einzubeziehen und erst später darauf hinzuweisen. Diese müssen, wie im vorherigen Abschnitt erläutert, präzise Informationen zu den Preisen haben. Teilnehmende müssen in der Lage sein, die Preiskategorien und den Wert der Preise zu bestimmen.
Die Untersagung (Nr. 20 im Nachtrag zu § 3 Abs. 3 UWG), einen Wettbewerb durchzuführen, bei dem weder die ausgeschriebenen Sachpreise noch ein gleichwertiges Substitut ausgelost werden (siehe mehr zu Irrtum Nr. 8). Allerdings ist es auch nicht gestattet, mit hohem Gewinn zu inserieren, sondern die Tatsache zu verschleiern, dass auch geringe Erträge ausgeschüttet werden.
Der Preis darf auch nicht enttäuscht werden. Zum Beispiel, wenn ein "modernster Computer" ohne weitere Informationen ausgelost wird, was dem Standard von vor fünf Jahren entspricht. Außerdem ist es erforderlich, über zusätzliche Kosten im Gewinnfall zu informieren. Bei einem Hotelaufenthalt in der Türkei muss klar darauf hingewiesen werden, ob die Reise und das Essen vom Sieger getragen werden sollen.
Wem wurde noch kein großer Preis mitgeteilt? Allen ist gemein, dass entweder in " Ziehungschancen " zu investieren ist oder wenigstens die Beteiligung am Wettbewerb noch vor Erhalt des Gewinnes notwendig ist. Zum einen ist es missverständliche Reklame, die gewarnt werden kann. Als Drittes müssen Sie möglicherweise die Gewinne auszahlen.
Gemäß dem neuen 661a BGB ist der Gewerbetreibende zur Zahlung des Gewinns gezwungen, wenn ein Gewinnversprechen den Anschein vermittelt, dass der Konsument einen Gewinn errungen hat. Die" 999...." sind nicht leistungspflichtig, da sie nicht bereits eingegangen sind und auch als Werbemittel für die Öffentlichkeit sichtbar sind (Amtsgericht Köln, Amtsgericht Köln, Art. V. 27.08. 2008 Ref.: 2 O 120/08).
Der Preis muss hier ausgeschüttet werden. Bei vielen Wettbewerben geht es einzig und allein darum, die personenbezogenen Angaben der Benutzer zu erhalten, um sie für werbliche Zwecke nutzen zu können. Von einem Teilnehmenden eingegebene Angaben dürfen nur für die Ausführung und Ausführung des Wettbewerbs verwendet werden. Erfolgt auch die Registrierung für den Rundschreiben (entweder in einem Online-Formular oder auf einer Wettbewerbskarte), muss der/die TeilnehmerIn dem bewußt und explizit zustimmen.
Es genügt also nicht, eine solche Zustimmung in den Teilnahmebedingungen zu verbergen oder ein Häkchen bei "Ich möchte den Rundbrief erhalten" zu setzen. Zum Abonnieren des Newsletters muss der Kursteilnehmer das Kästchen aktivieren oder ausfüllen. E-Mails über das Ende und die Verlosung des Wettbewerbs sollten keine getarnten Werbe-E-Mails sein, sondern nur den Wettbewerb selbst kommentieren.
Detaillierte Informationen zum Thema E-Mail-Marketing findet man im Artikel des Verfassers "Die 20 häufigste Irrtümer im E-Mail-Marketing". Bei der Organisation einer Lotterie hat der Organisator auf jeden Falle etwas gewonnen, und zwar viele Angaben. Einige Wettbewerbe werden auch mit dem Ziel durchgeführt, die Informationen an Dritte zu veräußern.
Gemäß Datenschutzgesetz müssen die Wettbewerbsteilnehmer darüber informiert werden, an wen ihre Angaben zu werblichen Zwecken weitergeleitet werden (§§ 29 und 28 Abs. 3 BDSG). Den Teilnehmern ist ferner mitzuteilen, dass sie dieser Verwendung ihrer Angaben nicht zustimmen können. Darüber hinaus berechtigt die so gewonnenen Informationen den Nutzer nur zur Zusendung von Werbematerial per Post, nicht aber per E-Mail oder telefonisch.
Hierfür ist eine explizite Zustimmung notwendig (siehe Fehlernummer 9).