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Gründe für Fristlose Kündigung Mietvertrag
Kündigungsgründe MietvertragKündigung/Kündigung des Mietvertrages
Der BGH wies in einer Entscheidung die Beschwerde als nicht zulässig zurück, mit der die Klärung der Fragestellung erfolgen sollte, ob dem Vermieter bei rechtzeitiger Zahlung der ausstehenden Forderungen immer das Recht auf eine ordnungsgemäße, zunächst wegen Zahlungsverzugs für rechtskräftig erklärten Kündigung verweigert wurde. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass der spätere Erbe einen vom bisherigen Erben abgeschlossenen Mietvertrag mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist ausserordentlich auflösen kann.
Der Rücktritt bedarf jedoch eines berechtigten Interesses des nachfolgenden Erben gemäß § 573 BGB. Das Bundesgericht präzisiert, dass es Sache des Pächters ist, bei einer abgestimmten Nachmieterposition einen angemessenen und angemessenen Folgemieter zur Verfügung zu stellen. 2. Eine Selbstnutzung aus vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen berechtigt zur Beendigung des persönlichen Gebrauchs. Wie der BGH nun aber klargestellt hat, reicht eine bloße unklare oder zu einem späteren Termin angestrebte Absicht nicht aus.
Beendet der/die VermieterIn einen einheitlichen gemischten Mietvertrag, der gesetzlich als Wohnungsmietvertrag zu betrachten ist, müssen sich die eigenen Anforderungen nur auf den Teil der Wohnfläche erstrecken. Auch ein Zwangsräumungsvergleich verzichtet nicht unbedingt auf den Schadensersatzanspruch des Pächter. So hat der BGH die Rechte des Vermieters erheblich verstärkt und festgestellt, dass der Pächter wegen Zahlungsverzugs auch dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar ist, wenn er Insolvenz angemeldet hat, der Insolvenzverwalter/Treuhänder aber die "Freigabe" des Pachtverhältnisses verkünde.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung wird das Kündigungsverbot des 109 INVO nicht fortgeführt und der Verpächter kann seine Kündigung auch auf den Mietrückstand aus der Zeit vor dem Antrag auf Beantragung des Konsumenteninsolvenzverfahrens abstützen. So hat der BGH seine Rechtssprechung bekräftigt, nach der die Abhängigkeit des Mieters von offiziellen Transferzahlungen das von ihm nicht zu vertretende Fehlen von Geld nach allgemeinen Prinzipien nicht ausschließt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Kündigungsrecht nach 573a BGB zugunsten des Vermieters ausgeschlossen, wenn in einem vom Mieter genutzten Haus neben zwei Wohneinheiten, in denen eine selbständige Hausverwaltung möglich ist, Zimmer sind. Das gilt auch, wenn diese Räumlichkeiten als Geschäftsräume angemietet sind, sofern sie nicht bereits vor Vertragsabschluss kommerziell genützt wurden.
Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, kann der Hauswirt den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn dadurch keine notwendigen Reparaturarbeiten innerhalb der Immobilie möglich sind. In solchen FÃ?llen ist der Vermieter nicht verpflichtet, zunÃ?chst im Zuge einer Strafverfolgung gegen den Mieters Klage zu erheben.