Mehrere 450 Euro Jobs

Diverse 450 Euro Jobs

Ist es verboten, mehrere Minijobs zu machen - kann ich nur einen 450 Euro Job haben? Ich möchte beide Jobs behalten, aber ich bekomme nicht mehr als 450 Euro im Monat. Es werden mehrere gleichzeitig ausgeübte Minijobs addiert. Mini-Jobber ohne versicherbaren Hauptberuf können mehrere Jobs auf 450 Euro-Basis übernehmen. Es werden nur mehrere Kurzzeitjobs addiert.

Kann man mehrere Mini-Jobs auf einmal ausführen?

Es gibt in Deutschland viele Mitarbeiter, die neben ihrem Hauptberuf einen Mini-Job haben. Doch ist es tatsächlich zulässig, mehrere Mini-Jobs auf einmal auszuführen? Gleichgültig, ob es sich um Mini-Jobs im kaufmännischen oder im privaten Sektor handelt, für die Mehrfachbeschäftigung gilt eine Reihe von Regelungen. Wie kann ich mehrere Mini-Jobs auf einmal ausführen? Wenn Sie keine Haupttätigkeit haben, die sozialversicherungspflichtig ist, können Sie mehr als einen Mini-Job ausführen, wenn das monatliche Gesamteinkommen der Mini-Jobs die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt.

Beispiel: Karin bekommt 260 Euro pro Woche als Haushalthilfe für die Meierfamilie. Sie hat keine hauptberufliche, beitragspflichtige Tätigkeit und kann bei Fr. Perez bis zu 190 Euro im Monat mitverdienen. Weil sie mit beiden Mini-Jobs zusammen nicht mehr als 450 Euro einnimmt. Wenn Karin mit ihrem zweiten Mini-Job diese Verdienstgrenze überschreitet, sind beide Jobs keine Mini-Jobs mehr, sondern sozialversichert.

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist es dagegen nur möglich, gleichzeitig einen Mini-Job auszuüben. Außerdem kann er einen Mini-Job machen und bis zu 450 Euro pro Kalendermonat verdienen. Abgesehen von der Arbeitslosigkeit würde jedoch ein anderer Mini-Job der Versicherungspflicht unterliegen.

Sie haben mehr als einen Minijob? Was Sie wissen müssen

In der Regel werden bei mehreren 450 Euro-Jobs (Minijobs) die Löhne addiert. Dagegen werden die Löhne von 450 Euro-Jobs, die in Folge ausgeführt werden, sowie die Löhne von so genannten Kurzzeitjobs und 450 Euro-Jobs nicht addiert. Wenn Ihre Haupttätigkeit nicht beitragspflichtig ist, werden Ihre Haupttätigkeit und Nebentätigkeiten nicht addiert. Allerdings werden die Einnahmen aus mehreren Teilzeitarbeitsplätzen in Höhe von 450 Euro addiert.

Nur wenn das Gesamtgehalt aller 450 Euro-Arbeitsplätze 450 Euro nicht übersteigt, gelten die Regelungen für Minijobs. Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle haben, können Sie nur einen einzelnen 450-Euro-Job machen. Wenn Sie neben Ihrem hauptberuflichen sozialversicherten Beruf mehrere 450 Euro Jobs haben, wird nur der zuerst aufgenommene Mini-Job als 450 Euro-Job gewertet.

Die zweite und jede weitere 450-Euro-Beschäftigung kommen zur Hauptbeschäftigung hinzu und unterstehen der üblichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Lediglich die Arbeitslosigkeitsversicherung summiert sich nicht, so dass es keine Mehrbeiträge gibt. Dabei werden die Gehälter mehrerer paralleler 450-Euro-Jobs addiert: Wenn die Lohnsumme 450 Euro nicht überschreitet, verbleiben alle Mini-Jobs in Teilzeit.

Den Pauschalbetrag zahlen die Unternehmer an die Minijob-Zentrale entsprechend dem Gehalt. Wenn Sie einen 450-Euro-Job annehmen, der neben einem 450-Euro-Job vor 2013 eine Rentenversicherung erfordert, bleiben die ersten 450-Euro-Jobs frei von der Rentenversicherung, wenn das Gesamtgehalt 400 Euro (!) nicht überschreitet. In diesem Fall ist der erste 450-Euro-Job ebenfalls rentenversichert. Diese Freistellung gilt dann für beide Arbeitsplätze.

Bei Überschreitung der Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat handelt es sich bei allen Mini-Jobs nicht um 450 Euro-Jobs, sondern um normale Arbeitsverhältnisse, die sozialversicherungspflichtig sind (es können die Regelungen für die Schiebezone für Midi-Jobs gelten).

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