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Bghm Unfallanzeige
Unfallbericht BghmVon wem muss der Unfall gemeldet werden?
Sie können im Mitgliedsbereich (Extranet) Ihre Unfallmeldung unmittelbar verarbeiten und an die Berufsgenossenschaften senden. Von wem muss der Unfallbericht eingereicht werden? Es ist der Auftragnehmer oder sein Beauftragter zu benachrichtigen. Agenten sind vom Arbeitgeber mit der Einreichung der Beschwerde beauftragte Stellen. Ab wann ist eine Unfallmeldung einzureichen? Diese Meldung muss erfolgen, wenn ein Betriebsunfall oder ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit (z.B. Verkehrsunfall auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte) eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen oder den Todesfall einer versicherungspflichtigen Person zur Folge hat.
Unter welcher Nummer soll die Unfallmeldung eingereicht werden? Wo soll es hingehen? Der Unfallbericht ist an den verantwortlichen Träger der Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherung) zu richten. Wenn der Betrieb einer allgemeinen Arbeitsschutzüberwachung untersteht (bei Landwirtschaftsbetrieben nur, wenn sie Mitarbeiter beschäftigen), muss eine Kopie an die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortliche staatliche Behörde (z.B. Gewerbeaufsicht, Landesamt für Arbeitsschutz) geschickt werden.
Bei bergbehördlicher Beaufsichtigung des Unternehmens wird dem zuständigen Unterbergamt eine Abschrift ausgehändigt. Eine Ausgabe ist für die Firmendokumentation. Die beanstandeten Personen müssen über ihr Recht informiert werden, eine Abschrift der Beanstandung zu erwirken. Der Arbeitgeber oder sein Bevollmächtigter muss den Fachmann für Arbeitsschutz und den Werksarzt über die Unfallmeldung unterrichten.
In welchem Zeitraum soll die Unfallmeldung eingereicht werden? Die Meldung muss vom Arbeitgeber oder seinem Bevollmächtigten innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntwerden des Unfalls erfolgen. Bei tödlichen Unfällen, Massenunfällen und schweren Unfällen ist die zuständige Unfallversicherungsanstalt und bei Betrieben, die der allgemeinen Arbeitssicherheitsaufsicht oder der Bergaufsicht unterstehen, auch die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige staatliche Behörde oder die Unterbergbehörde (Telefon, Fax) unverzüglich zu informieren.
Wo soll die Unfallmeldung hingehen? Der Unfallbericht ist an die jeweilige Landesdirektion zu richten.
Andere Online-Formulare (Login und Registrierung)
Bei der Erstellung des Online-Unfallberichts ist vor dem Versand zu vermerken, welches Unternehmensmitglied der Lobbygruppe (Betriebsrat oder Betriebsrat) dies zur Kenntnis nimmt. Darüber hinaus muss der Unternehmer den Sicherheitsfachmann und den Werksarzt über die Unfallmeldung unterrichten. Die beanstandeten Personen müssen auch über ihr Recht informiert werden, eine Abschrift der Beanstandung zu erwirken.
Sie können mit den Onlineanwendungen Arbeitsgebiete und Aktivitäten im Internet selektieren und Gefahren gezielt identifizieren.