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Impressum einer website
Aufdruck einer WebsiteKleine Impressum-Anleitung für Website-Betreiber
Kleine W-Fragen zum Impressum für Webseiten: Und wer sie benötigt, wo sie stehen soll, was sie beinhalten soll und was sie kostet, wenn sie nicht eingehalten wird. Die gesetzeskonforme Website ist manchmal extravagant, rätselhaft und verwirrend. Eines dieser zwingenden Vorschriften mit der Androhung einer Geldstrafe verweist auf das Impressum von Webseiten.
Es hat sich herumgesprochen, dass ein Impressum nötig ist - es gibt kaum noch Webseiten, die darauf verzichtet haben. Weniger gut kann es sein, dass auch der Inhalt des Imprints rechtlich geregelt ist. Was wir in diesem "kleinen Impressum für Webseitenbetreiber" konkretisieren. Wer braucht ein Impressum?
Es handelt sich dabei um sogenannte "Business-orientierte Websites". Der Betreiber einer nicht ausschliesslich privaten Website, untersteht damit der Aufdruckpflicht. Entscheidend ist hier ausschliesslich privat: Eine Website ist als kommerziell zu betrachten, sobald sie ein Werbe-Banner hat. Auch das Stichwort nachhaltiges Handeln ist von Bedeutung (Telemediendienst wird über einen langen Zeitabschnitt hinweg betrieben).
Im Zweifelsfalle auf einer verhältnismäßig ungefährlichen Ebene derjenige, der wenigstens dem begrenzten Abdruck folgt. Diese Einschränkung betrifft insbesondere Betreiber von nicht ausschliesslich privat und nicht kommerziell genutzten Webseiten. Das Impressum muss hier nur den Nachnamen und die Adresse wiedergeben. Für alle kommerziell genutzten Webseiten besteht daher die volle Verpflichtung zur Bereitstellung eines Impressums.
Wo ist das Impressum rechtlich vorgeschrieben? Was muss das Impressum beinhalten? Für geschäftsbezogene Webseiten mit kompletter Impressumspflicht: Kontaktinformationen, die einen schnellen elektronischen und direkten Kontakt erlauben. In der Rufnummer sollte auch die entsprechende Ländervorwahl sein. Informationen über die zuständige Aufsichtsstelle, wenn die Tätigkeit einer amtlichen Genehmigung bedarf. Wo muss das Impressum gefunden werden?
Für einen Verweis auf eine separate Informationsseite hat sich der Begriff "Impressum" etabliert. Diese Verknüpfung sollte auf jeder Einzelseite der Website vorhanden sein. Genaugenommen sollte sich der Verweis auf das Impressum nicht - wie bei den meisten Webseiten - im Fußbereich der Webseite befinden.
Ebenso können mangelnde Teilangaben, z.B. die mangelnde Kennzeichnung der Firmenbuchnummer im Impressum, als geringfügige Vergehen ahnden. Nähere Angaben zu Gerichtsentscheidungen ohne teilweise Angaben sind auf der Website impressum-recht. Derjenige, der glaubt, dass mit einem korrekten Impressum die rechtliche Sicherheit auf der Website bereits ausreichend wäre, täuscht sich - bedauerlicherweise.
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