Kündigung ohne Abmahnung

Abbruch ohne Vorwarnung

Im Falle eines schweren Fehlverhaltens kann der Arbeitgeber sogar fristlos und ohne Vorwarnung kündigen. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kann es notwendig sein, vor einer Kündigung eine Verwarnung auszusprechen. die Kündigung ohne Kostenrisiko gerichtlich überprüfen lassen. Es gibt Fälle, die eine Kündigung ohne Vorwarnung rechtfertigen. Ursprünglich waren sowohl die fristlose Kündigung als auch die fristgerechte Kündigung durch den Vermieter wirksam.

Ab wann kann eine Kündigung ohne Vorankündigung erfolgen?

Ich begegne immer wieder Missverständnissen und Missverständnissen in der praktischen Anwendung, wenn es um die Fragestellung geht, wann Unternehmer den Mitarbeiter vor einer Kündigung warnen müssen und wann nicht. Daher sollten hier bewußt die Fallbeispiele vorgestellt werden, in denen eine Warnung überflüssig ist. Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses muss der Unternehmer keine Warnung erteilen.

Während dieser Zeit kommt das Kündigungsschutzrecht noch nicht zur Anwendung, so dass der Dienstgeber keinen besonderen Entlassungsgrund benötigt, sondern den Dienstnehmer ohne vorherige Abmahnung entlassen kann. Das Gleiche trifft auch auf so genannte Kleinunternehmen zu, wenn der Unternehmer nicht mehr als zehn Beschäftigte hat. Der Entlassungsschutz entfällt auch in diesem Falle nach dem Kuendigungsschutz.

Die Kündigung durch den Auftraggeber ist unproblematisch, so dass auch hier keine Abmahnung erforderlich ist. Eine Abmahnung ist auch bei betriebsbedingter Kündigung des Unternehmers (z.B. wegen Betriebsstilllegung) überflüssig. Mit der Kündigung ist kein Missverhalten des Mitarbeiters verbunden, das vorab angemahnt werden könnte. Das Gleiche trifft im Falle einer persönlichen Kündigung (z.B. Kündigung wegen Krankheit) zu.

Bei einer Kündigung aufgrund eines Verhaltens, das mit einem Missverhalten des Mitarbeiters verbunden ist, ist prinzipiell eine Abmahnung im Voraus notwendig. Eine der Hauptursachen für das Versagen von Verhaltensredundanzen in der Betriebspraxis ist einfach das Ausbleiben einer Warnung. Erst in Ausnahmefällen kann der Unternehmer auf eine Abmahnung verzichtet werden. Entsprechendes trifft bei besonderer Beeinträchtigung des Vertrauens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu.

Hierzu gehören im Einzelfall auch Straftaten auf Kosten des Arbeitsgebers (z.B. Diebstähle, Betrug). Waren die gestohlenen Gegenstände beispielsweise besonders geringwertig, so haben die Gerichte erkannt, dass der Mitarbeiter nicht ohne weiteres entlassen werden kann, wenn er über einen längeren Zeitraum einen bestimmten "Berg des Vertrauens" durch einwandfreie Arbeiten aufgebaut hat.

Es kann in solchen Situationen eine Abmahnung sein. Schlussfolgerung: Jede Kündigung des Arbeitsgebers aus Verhaltensgründen ohne Vorwarnung ist riskant. In solchen FÃ?llen wird den Mitarbeitern immer empfohlen, eine KÃ?ndigungsschutzklage einzureichen und die KÃ?ndigung durch ein Gericht prÃ?fen zu lÃ?ssen. Die Kündigungschancen sind umso höher, je fraglicher die Kündigung des Mitarbeiters ist.

Ein Abgleich kann dann für den Unternehmer aufwendig sein. Weshalb müssen Sie bei einer Kündigung zügig sein? Den meisten Mitarbeitern ist die dreiwöchige Kündigungsfrist bekannt. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass eine Kündigung auch abgelehnt werden kann. Wie kann man sich über Aufhebungs- und Aufhebungsverträge informieren?

Bundesweit betreuen wir Mitarbeiter und Unternehmer beim Abschluß von Anstellungsverträgen, Liquidationsverträgen und der Verkündung von Aufhebungen. Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aktiv.

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