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Nichttextile Teile Tierischen Ursprungs
Tierische Nicht-Textilteile"Nicht-textile Teile tierischen Ursprungs " Forums
"Vielleicht hat es Teile aus Seide, die aus einer Raupe besteht?! vl. dem Button, der das Ding aufnimmt?! Antworten auf Post von (Mitglied gelöscht), 21.11.2012 22:38, Sie werden keine Buttons aus Gebeinen machen.... oder? Vielleicht könnte es dann wirklich der Button sein.
Wirklich süss. Etwas wie Seide gilt als Textil.... Buttons sind zum Beispiel aus Horn. Was nützt ein Hupenknopf dann (wie er aussieht), wenn er mit Gewebe bedeckt ist? aber -nichttextil - schliesst Seide aus oder? Hätte ich jetzt auch noch auf den Button oder etwas anderes geklopft, das das Bündchen in der Hüfte stärkt?
Daher sind sie in der Regel synthetischer Herkunft. "Natürliche Farben" bestehen aus pflanzlichen Fasern oder, im Falle von Schwarz, aus Silberoxyd. Nein, es ist nicht so eingefärbt, und dann wäre es auch ein Stoff. Auch der ist tierischen Ursprungs, aber das muss man nicht zugeben. Hier könnte es wirklich der Button sein, wenn es z.B. wie es schon von Horn, oder von Perllmutt heißt!
Ich bin bereits daran interessiert, was man einem 25 Euro synthetischen Kleid für Tierstoffe hinzufügen kann.... Dabei waren die Buttons an der Hosenhose aus Metal (oder so).
Nicht-textile Teile tierischen Ursprungs - Begriffsbestimmung
Die Konsumenten sollten über die Textilrohstoffe, aus denen die Textilprodukte hergestellt werden, aufklären. Eine Neuerung ist die Beschriftung von Produktkomponenten tierischen Ursprungs. Extrakt aus der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europaparlaments und des Rats vom 27. September 2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die entsprechende Beschriftung und Markierung von Textilfaserzusammensetzungen und zur Aufhebung der Richtlinien 73/44/EWG des Rats sowie der Direktiven 96/73/EG und 2008/121/EG des Europaparlaments und des Rates: Art. 12 Textilprodukte mit nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs:
Nichttextile Teile tierischen Ursprungs in Textilwaren sind auf der Verpackung oder Markierung von Produkten, die solche Teile beinhalten, mit dem Hinweis "Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" zu kennzeichnen, wenn sie auf dem Inverkehrbringen sind. Bei Textilwaren müssen sie mit dem Zusatz "Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" gekennzeichnet sein.
Die Anforderung bezieht sich nur auf Textilprodukte, d.h. Gegenstände, die zu mind. 80% aus textilen Fasern hergestellt sind.