Vollzeit und Minijob Gleichzeitig

Ganztags- und Minijob gleichzeitig

Eine Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich der Kündigungsfristen findet ebenfalls nicht statt. Wird das Arbeitsrecht eingehalten, sind Minijobs teurer als Teilzeit- und Vollzeitjobs. Mini-Jobber haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Es sind mehrere Minijobs gleichzeitig möglich, sowie ein Minijob neben einer Haupttätigkeit. Mini- und Nebenjobs mit höherem Einkommen.

Haupt- und Minijob beim gleichen Auftraggeber - Versicherungsglossar

Wenn die Haupt- und Nebenbeschäftigung beim selben Auftraggeber liegen, finden die Bestimmungen über die Freiheit der Versicherung für Mini-Jobs keine Anwendung. Dabei werden die beiden Arbeitsverhältnisse addiert. Gleiches trifft zu, wenn der eine auf dem Bauernhof und der andere im Haus beschäftigt ist. Solange und sobald die selbe Personen oder Unternehmen als Auftraggeber auftreten, werden sie addiert.

Falls ein Job nicht ausreicht: den Teilzeitjob richtig anpacken.

Manche suchen einen attraktiven Teilzeitjob. Mini-Jobs sind eine gute Option, da der Mitarbeiter trotz seiner steuerpflichtigen Haupttätigkeit keine Sozialabgaben und Abgaben zahlt. Es gibt viele Gründe für einen Teilzeitjob. Der Anteil der Mini-Jobber nimmt ständig zu. Allein im Monat Juli gab es rund 6,8 Mio. Mini-Jobs. Aber jeder dritte Mitarbeiter hat jetzt eine Teilzeitbeschäftigung und ist deshalb auf der Suche nach einer Teilzeitbeschäftigung.

Von den Minijobbern ist die Haelfte zwischen 30 und 55 Jahre jung. Vor allem in den Bereichen Handel, Gastro, Haustechnik und Garten- und Gartenbau gibt es viele Mini-Jobber. Um ein ruhiges Betriebsklima am Arbeitsplatz zu schaffen, ist es wichtig, vor Beginn einer Nebenbeschäftigung mit dem Auftraggeber zu reden. Möglicherweise kann eine Teilzeitposition auch in eine Vollzeitposition im Rahmen des vorhandenen Arbeitsverhältnisses erweitert werden.

Selbst wenn der Anstellungsvertrag vorsieht, dass eine Nebenbeschäftigung bewilligt werden muss, darf der Unternehmer sie nicht ohne Angabe von Gründen abweisen. Wenn die Nebenbeschäftigung jedoch selbständig erfolgt, entfallen die Arbeitszeitbeschränkungen. Allerdings ist der Dienstgeber weiterhin befugt, die Teilzeitbeschäftigung zu verbieten, wenn das Hauptbeschäftigungsverhältnis darunter leiden sollte. Zudem darf der Urlaub im Hauptberuf nicht für Teilzeitarbeit genutzt werden, sondern diente der Freizeit.

Darüber hinaus kann der Unternehmer eine Nebenbeschäftigung verweigern, wenn die Nebenbeschäftigung mit einem Wettbewerber auszufüllen ist. Die meisten Nebenbeschäftigungen sind Mini-Jobs. Es ist auch berechtigt, mehrere Mini-Jobs gleichzeitig zu übernehmen - aber nicht beim gleichen Job. Allerdings ist nur ein Minijob von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Waehrend der Mitarbeiter den ersten Minijob sozialversicherungs- und abgabenfrei bezieht, bezahlt der Unternehmer einen pauschalen Steuerfreibetrag von rund 30 Prozent.

Die Minijobberin hat das Recht, den Beitrag zur Rentenversicherung bis zum vollständigen Betrag zu erhöhen, um nicht nur proportionale Rentenversicherungsrechte zu haben. Mini-Jobber haben auch die selben Rechte wie normale Angestellte, d.h. sie haben das Recht auf Freistellung und Krankengeld. Wurden im Kollektivvertrag Urlaubs- und/oder Weihnachtsgelder festgelegt, so werden diese auch dem Mini-Jobber gutgeschrieben.

Es muss sichergestellt sein, dass der monatliche Durchschnittslohn 400 EUR nicht übersteigt. Auch für die Lohnfortzahlung zwischen 401 und 800 EUR hat der Gesetzgeber eine Freistellung durchgesetzt. Obwohl der Dienstgeber die gesamten Sozialabgaben zu entrichten hat, kommt der Dienstnehmer in den Genuss der Gleitfähigkeit. Der Prozentsatz des gesamten Sozialversicherungsbeitrags ist umso niedriger, je weniger er erwirtschaftet.

Allerdings nur dann, wenn der Midjob die einzig beitragspflichtige Erwerbstätigkeit ist. Der Midjob ist für den Auftraggeber billiger als der Minijob. Mit einem Minijob Gehalt von 400 EUR muss er rund 520 EUR ausgeben, bei einem Minijob von 401 EUR sind es nur rund 480 EUR. Eine weitere Option ist die Selbstständigkeit.

Das hat den großen Vorteil, dass man die Zeit besser verteilen kann und möglicherweise den Seitenjob auf den Hauptauftrag verschieben kann. Das Gleiche trifft aber auch hier zu: Die Selbständigkeit darf nicht mit dem Auftraggeber konkurrieren und schon gar nicht zur Abwerbung von Gästen führen. Bei der Suche nach einem Teilzeitjob ist umsichtig vorzugehen.

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