Fachanwalt Urheberrecht

Rechtsanwältin Copyright

Ich berate in unserer Kanzlei in den Bereichen Veranstaltungsrecht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Bildrecht. Durch das Urheberrecht werden sehr unterschiedliche Objekte geschützt. Als Ihr Ansprechpartner im Bereich des Urheber- und Medienrechts beraten wir Sie schnell und kompetent. Als Rechtsanwalt für geistiges Eigentum ist Horst Wiese in Oldenburg auf das Urheberrecht spezialisiert. Einen Schwerpunkt von Müller-Hof | Rechtsanwälte in Karlsruhe bildet das Urheberrecht.

mw-headline" id="Statistik">Statistik[a class="mw-editsection-visualeditor" href="/w/index.php? php?title=Anwalt_f%C3%CBCr_Copyright&action=edit&section=1" title="Edit section: Statistics">Edit Source Code]>>

Die Fachanwältin für Urheber- und Presserecht wurde von der Rechtsanwaltskammer der Bundesrepublik Deutschland (BRAK) vorgestellt. Anwälte können diesen Anspruch erlangen, wenn sie über die entsprechenden Fachkenntnisse nach 14j der FAO (in der Regel durch erfolgreich absolvierte sogenannte Fachanwaltslehrgänge) und eine Mindestzahl von nach § 5 (1) lit.q FAO behandelten Mandaten nachweisbar sind.

Die Mindestzahl der Rechtsstreitigkeiten beläuft sich auf 80 mit dem Fachanwalt für Urheber- und Presserecht, wovon in wenigstens 20 dieser Rechtsstreitigkeiten auch ein Gerichtsverfahren durchgeführt worden sein muss. Darüber hinaus müssen sich von den 80 Einzelfällen jeweils fünf auf die in 14j Nr. I bis III bezeichneten Gebiete erstrecken. Gemäß 14j der Fa. A. F.A.O. müssen spezielle urheber- und medienrechtliche Fachkenntnisse in folgendem Bereich nachgewiesen werden: Urheberrecht einschließlich Verwertungsgesellschaftenrecht, Leistungsschutzrecht, Urheberrechtsverträge, Internationales Urheberrecht, Urheberrechtsverträge, Urheberrecht einschließlich des Musikverlagsrechts, Urheberrechts, 3.

Rundfunk- und Fernsehrecht, Wettbewerbs- und Werberecht, Urheber- und Medienrecht, Rechtsschutz, Recht der Mediendienste, Teledienste- und Telekommunikationsrecht, Recht der Unterhaltung und der kulturellen Veranstaltungen sowie Recht der deutsch- und europ. kulturellen Förderung, Prozessrecht und verfahrensrechtliche Besonderheit.

Einfaches und exklusives Nutzungsrecht

Grundvoraussetzung für den Schutz des Urheberrechts ist die Existenz der eigenen geistigen Schöpfungen. Der Autor hat prinzipiell das Recht, seine Arbeiten zu verwerten. Dazu gehört die Reproduktion, zum Beispiel in Buchform, auf CD oder DVD, die Verteilung über das Netz oder die Auslage. Die Autorin kann Dritten ein örtlich, zeitlich und sachlich begrenztes Benutzungsrecht einräumen.

Darüber hinaus wird nach dem Urhebergesetz (UrhG) zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten unterschieden. So hat ein Musikschaffender zum Beispiel regelmässig einen Schallplattenvertrag, durch den die Rechte zur Nutzung der entstandenen Werke auf ein Etikett übergehen. Eine Veräußerung der gesamten Copyrights ist prinzipiell nicht möglich, jedoch können die Nachkommen das Urheberrecht an den Arbeiten der Verstorbenen erwirken.

Das Urheberrecht erstreckt sich auch auf das Medium des Internets. Besonders bekannt ist der Abruf von Film und Musiktiteln im Tausch. Eine Unterlassungs- und Schadensersatzerklärung wird regelmässig verlangt, andernfalls besteht die Gefahr von Klagen. Neben dem Urheberrecht gehören zum Mediengesetz auch das Presse-, Wettbewerbs- und ITRecht. Zum Beispiel müssen Webseitenbetreiber gewisse Informationen in einem Aufdruck bereitstellen.

Dazu zählen Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Urheberrechtsvertragsrecht und internationales Urheberrecht sowie Urheberrecht einschließlich des Musikverlagsrechts, Rundfunkrechts und des besonderen Verfahrensrechts. Markieren Sie unten den Standort und Sie bekommen eine Liste der Anwaltskanzleien mit spezialisierten Anwälten für Urheber- und Presserecht.

Mehr zum Thema