Ebay Rücksendung wer Trägt Kosten

Wer zahlt die Kosten?

Die VK ist auch privat, verpflichtet die Kosten zu tragen! Von wem wird das Porto für die Rücksendung bezahlt? Bei eBay trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. Das sagen Amazon, Ebay und Zalando.

Aufgelöst: Die Der bei Privatverkäufen den Versand zurückträgt, wenn Artikel....

Von wem wird der Versand mit privatem Kauf zurückgenommen, wenn der Gegenstand defekt ist? Hallo, ich habe eine Anfrage zur Rücksendung eines Produktes! Da ich einen Gegenstand kaufte, (Hemd) ist unglücklicherweise ein kleines Löcher in ihm, also schrieb ich an den Händler, weil der Gegenstand als Top-Zustand/neu verkauft wurde, der Rücktransport wurde mir zwar geboten, aber ich erhalte nur den Kaufpreis + Versand zurück!

Von wem wird die normale Rücksendung übernommen? Die Käuferin oder der Verkäuferin? Im Falle eines Rücktritts hat der Anbieter alle Kosten zu übernehmen und kann sich freuen, wenn Sie nicht auch Schadenersatzansprüche durchsetzen. Interessant (der Link) Ich habe auch hier etwas gelesen und nur festgestellt, dass die Kosten der Rücksendung bei einem Privatverkäufer nicht unbedingt von ihm zu übernehmen sind....

Die Verkäuferin muss den Kunden so platzieren, als ob der Einkauf nie erfolgt wäre, einschließlich natürlich der Rückerstattung aller Transportkosten. Um herauszufinden, wer für die Kosten der Rücksendung verantwortlich ist, sollten Sie die Widerrufs- oder Rückgabebestimmungen des Anbieters sorgfältig durchlesen. Ich bin sicher, Sie haben das falsch verstanden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Händler.

Die neue Widerrufsbelehrung 2014 bei eBay - Was passiert mit eBay-Händlern?

Aktuelle eBay-Informationen über die Innovationen im eBay-Shopsystem im Zuge der vielfältigen Veränderungen im Rücktrittsrecht bis zum 31. Dezember 2014 Einige eBay-Händler bedrohen Benachteiligungen durch die mangelnde Flexibilisierung der Anpassungsmöglichkeiten im eBay-Shop. eBay hat kürzlich sein juristisches Portal gestartet, um eBay-Händler über die Veränderungen im Zusammenhang mit dem in Kraft treten der neuen Vorschriften zum Rücktrittsrecht am 14. Juli 2014 zu informieren.

eBay informiert neben allgemeinen Hinweisen zur neuen Gesetzeslage auch über die technischen Umsetzungs- und Einstellmöglichkeiten der neuen Widerrufsbelehrung im eBay-Shop-System. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der von eBay vorgenommenen Veränderungen im Shop. Mit Wirkung vom 14. Juli 2014 endet das gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrrecht, das nur noch bis dahin neben dem Rücktrittsrecht für Verbrauchergeschäfte gilt.

eBay wird daher die Option "Rückgaberecht: Anbieter trägt Versandkosten" im Shop-System streichen, so dass eBay-Händler im Sinne der Rückgabebedingungen kein Widerrufsrecht mehr wählen können. Bisher war die Dauer der Rücktrittsfrist vor allem davon abhängig, wann ein Einzelhändler seine Kunden über die bisherige Rücktrittsfrist in schriftlicher Form informierte.

Erfolgt dies vor oder unverzüglich nach Vertragsabschluss, so gilt eine Frist von 14 Tagen, wenn die Widerrufserklärung später erfolgt, eine Frist von einem weiteren Monat. der Widerrufsbelehrung. Wollte ein Kaufmann das "eBay-Garantie"-Logo auf eBay bekommen, musste er dem Verbraucher in der Regel eine Frist von einem Jahr gewähren.

Gemäß dem neuen Gesetzeswiderrufsrecht besteht ab dem 14. Juli 2014 eine einheitlich geltende Frist von 14 Tagen. Daran wird sich laut eBay auch in Zukunft nichts verändern. Bei Ebay müssen Händler, die das "eBay-Garantie"-Logo beibehalten oder kaufen möchten, den Kunden weiter eine einmonatige Rücktrittsfrist gewähren.

Jeder, der dies nicht macht, sondern nur eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen setzt, verstösst nicht gegen Gesetze, darf aber nicht mit der "eBay-Garantie" wirbt. Gemäß dem bisherigen Rücktrittsrecht ist es möglich, dass Kaufleute den Konsumenten die Kosten der Rücksendung aufbürden - also die Kosten nach Rücktritt durch den Konsumenten, die sich aus der Rücksendung an den Gewerbetreibenden ergeben.

Dies gilt jedoch nur, wenn der Einzelhändler dies vorher mit dem Konsumenten abgesprochen hat und der Wert der zurückgesandten Ware 40 EUR nicht überschreitet. Diese umstrittene Frage endet nun bis zum 1. Juli 2014: Der Handel kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder im Zuge der Stornierungsanweisung darüber befinden, ob er oder der Konsument die Kosten der Rücksendung trägt, und dies völlig wertfrei.

Deshalb wird eBay in Zukunft die Optionen "Verkäufer trägt Rücksendekosten" und "Käufer trägt Rücksendekosten" in den Konditionen der Einlösung bereitstellen. So kann der Anbieter selbst entscheiden, welche der beiden Varianten für seine Kunden gilt. Durch die Novellierung des Widerrufsrechtes ab dem 14. Juli 2014 wird es auch eine neue gesetzlich vorgeschriebene Musterkündigungsanweisung gibt, die der Handel mindestens als Basis für seine eigene Widerrufsanweisung verwenden kann.

Die neue Musterstornierungsrichtlinie wird Ebay seinen Vertragshändlern ab dem 13. Juli 2014 auf seinem juristischen Portal zur VerfÃ?gung stellen. Nachdem der Gesetzgeber für die Umsetzung der neuen Widerrufsbelehrung jedoch keine Übergangszeit vorsieht, gilt das bisherige Gesetz und damit auch die bisherige Muster-Widerrufsbelehrung noch bis und mit Mitternacht am 24. Juli 2014.

Das neue Widerrufsrecht kann daher nur für den Verkauf ab dem 14. Juli 2014 um 0 Uhr genutzt werden. Außerdem müssen Anleger einige Einzelanpassungen an der Stichprobe vorgenommen werden. Die Ebay selbst empfiehlt den Tradern, im konkreten Fall juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 2. Der Widerruf des Fernabsatzvertrages ist ab dem 14. Juli 2014 nicht mehr in schriftlicher Form möglich.

Briefe, Faxe oder E-Mails sind dann nicht mehr unbedingt erforderlich, sondern können z.B. auch telefonisch gekündigt werden. eBay rät Ihnen daher, in Ihre eigene Stornierungspolitik auch eine Rufnummer aufzunehmen, unter der Konsumenten ihre Stornierung anmelden können. Bei eBay müssen die Anbieter auch eine Rufnummer eingeben, unter der die Konsumenten den Anbieter mindestens zum Grundpreis - also zu den Festnetzpreisen - telefonisch erreichbar sind.

Gemäß dem neuen Widerspruchsrecht nach dem § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB in der neuen Version in Zusammenhang mit Art. 246a 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB ab dem 01.06.2014 wird es nicht nur eine Muster-Widerrufsbelehrung, sondern auch ein Muster-Widerrufsformular für den Widerruf sein. Die Widerrufsbelehrung ist vom Unternehmen mit eigenen Daten (Adresse, Rufnummer etc.) vorzufüllen und dient dem Verbraucher zur erleichterten Durchführung des Widerrufes.

In dem eBay-Shop-System können Fachhändler ab dem 14. Juli 2014 das Muster-Storno-Formular in das dafür vorgesehene Feld unterhalb der Stornohinweise eintragen. Allerdings empfiehlt Ebay, zwischen der Sperranweisung und dem Widerrufsformular klar zu unterscheiden - zum Beispiel durch eine Schlagzeile. Die Ebay GmbH benachrichtigt die Fachhändler über weitere Innovationen, die mit der Veränderung des Widerrufsrechtes bis zum 31. Dezember 2014 zusammenhängen.

Zukünftig werden die Versandkosten z. B. zugunsten der Vertragshändler auf die Ebene der Standardversandkosten begrenzt. Bisher mussten die Gewerbetreibenden den Konsumenten auch die Kosten für den besonders kostspieligen Transport, zum Beispiel den Eilversand, ersetzen, wenn der Kaufvertrag von den Konsumenten effektiv gekündigt wurde. Mit dem neuen Rücktrittsrecht ab dem 1. Juli 2014 müssen Einzelhändler den Konsumenten nur noch die Kosten ersetzen, die eine Standardsendung kosten würde - ungeachtet der vom Konsumenten gewählten (speziellen) Versandart.

Darüber hinaus soll die Stornierung nach Wahrnehmung des Widerrufsrechtes so rasch wie möglich zugehen. Beispielsweise schreibt der Gesetzgeber eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. Das heißt, dass der Konsument seine Waren innerhalb von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung zurücksenden muss. Ebenso rasch muss der Einzelhändler dem Konsumenten den bereits gezahlten Preis erstatten.

Der Einzelhändler kann jedoch mit der Kaufpreiserstattung so lange abwarten, bis der Konsument den Versand der Waren nachweist. Abschließend verweist Ebay in seinen Bemerkungen zum neuen Rücktrittsrecht darauf, dass die Konsumenten für ihre Nutzung keine Entschädigung mehr bezahlen müssen. Stattdessen müssen Konsumenten ab dem 14. Juli 2014 nur noch Wertminderungen der zurückgesendeten Waren kompensieren - zum Beispiel wenn die Produkte zerkratzt oder anderweitig abgenutzt sind.

III. juristische Probleme für eBay-Händler ab der Zeit vom 12. Juli 2014? Allerdings sind sich die Verkäufer, die ihre Waren über das eBay-Shopsystem vertreiben, auch nach Bekanntgabe der eBay-Informationen zur Änderung des Shop-Systems an das ab dem 14. Juli 2014 gültige Rücktrittsrecht noch einiger Rechtsunsicherheiten im Rahmen der Umrüstung nicht bewusst.

Der von eBay eingeräumte einmonatige Widerrufszeitraum für Kaufleute mit "eBay-Garantie" ist gesetzlich zulässiger. Die Gewährung der einmonatigen Rücktrittsfrist ist bei eBay jedoch gesetzlich erlaubt, da für den Konsumenten verlängerte Rücktrittsfristen erwünscht sind. Bei eBay gibt es viele Einzelhändler, die nicht nur kleine, sondern auch große Artikel wie Pianos, Mobiliar, Räder oder andere Sperrgüter ausliefern.

Allerdings ist die Entscheidung, wer in Zukunft für die Rendite zahlen muss, nicht so einfach zu treffen. a. Gemäß dem neuen Rücktrittsrecht vom 14. Juli 2014 müssen die Anbieter die Kosten (möglichst genau geschätzt) für die Rücksendung an den Einzelhändler mitteilen - wenn sie dem Konsumenten die Kosten für den Rücktransport aufbürden wollen.

Insbesondere bei Speditionsgütern, bei denen die Versandkosten in der Regel besonders hoch sind, hat der Einzelhändler natürlich ein großes Interesse daran, dem Konsumenten die Kosten der Rücksendung im Widerrufsfall in Rechnung zustellen. Derzeit ist jedoch noch ungeklärt, in welchem Umfang ab dem 14. Juli 2014 überhaupt ein dynamischer Kündigungsbogen bei eBay eingesetzt werden kann, in dem die Kosten für den Retourentransport in Abhängigkeit von der bestellten Ware individualisiert dargestellt werden können.

Die Kosten für den (Weiter-)Transport zum Einzelhändler liegen je nach Versandgewicht zwischen 20 und 80 EUR. Erwirbt ein Konsument ein Möbelstück, dessen Versand 30 EUR kosten würde, muss der Anbieter diesen Wert in seiner Rücktrittserklärung eintragen. Sollte der Versand jedoch 60 EUR für ein anderes Mobiliar kosten, muss der Anbieter diesen Wert in seiner Stornierungsanweisung eintragen.

Daher hängt die Formulierung in der Widerrufserklärung davon ab, wie hoch die Rückgabekosten der Waren sind. Die ( "Ebay"-Händler müssen daher unter dem neuen Rücktrittsrecht in der Lage sein, dem Konsumenten je nach bestellter Warenart eine individuelle, geeignete Rücktrittsbelehrung zu übermitteln. Im eBay-Shopsystem gibt es nach heutigem Wissensstand jedoch keine individuellen, d.h. anpassbaren Kündigungshinweise ab dem 14. Juli 2014.

eBay-Händler, die ab dem 14. Juli 2014 eine rechtlich abgesicherte Stornierung im eBay-Shop-System vornehmen wollen, müssen daher bei nicht paketversandfähiger Waren ( "Paketversand") voraussichtlich auf die Erhebung der Rückgabekosten für den Konsumenten verzichtet werden. Wenn der Konsument die Kosten des Rücktransportes nicht zu übernehmen hat, verpflichtet das Recht den Anbieter nicht, ihn so genau wie möglich über die höheren Rückgabekosten zu unterrichten. d. Andernfalls können eBay-Händler die Kosten der Rücksendung in der (statischen) Stornierungsanweisung abschätzen.

Das Ausfüllen der Instruktionen des neuen Rechtsmodells der Widerspruchsbelehrung sieht diese Schätzungsmethode vor. Mit dem neuen Rücktrittsrecht, das am 13. Juli 2014 in Kraft tritt, werden die Vertragshändler vor große juristische Probleme gestellt - nicht zuletzt, weil es in einigen Bereichen noch keine gesicherte Rechtslage gibt. Nur durch die erste Jurisprudenz wird es in einigen Bereichen zu Unklarheiten kommen, zum Beispiel bei der rechtlichen Erhebung von Rücksendungskosten für den Versand von Waren im Widerrufsfall.

Für die Umsetzung des neuen Widerrufsrechts werden viele Online-Händler bei eBay oder in anderen Shop-Systemen rechtliche Unterstützung brauchen. Auch hierauf wird eBay explizit hingewiesen. Andernfalls wären Warnungen vom 14. Juli 2014 die Konsequenz.

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